NRW: VGH entscheidet über Tariftreuegesetz

Die Düsseldorfer Richter bemängelten, dass bei der Vergabe von Aufträgen im ÖPNV alle Firmen dazu verpflichtet werden, den Tarifvertrag zwischen der Gewerkschaft Verdi sowie Beamtenbund und Tarifunion (DBB) und den kommunalen Arbeitgebern anzuwenden. Dagegen hatte der Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmer (NWO) geklagt, der mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD) einen niedrigeren Tarif vereinbart hatte. „Die Richter haben sich unserer Ansicht angeschlossen, dass die landesrechtlichen Regelungen zur Tariftreue rechtswidrig in die Koalitionsfreiheit des Arbeitgeberverbands der privaten Busunternehmen eingreifen“, sagte der Anwalt des NWO, Clemens Antweiler, der „Rheinischen Post“ und verwies auf den Mindestlohn von 8,50 Euro auf Bundesebene. Die Gegenseite habe keine Anhaltspunkte liefern können, dass es Dumpinglöhne bei den privaten Busunternehmern in NRW gibt. Deswegen sei die Forderung der Landesregierung nach einem Stundenlohn von 12,30 Euro bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen „völlig unverhältnismäßig“. NRW-Arbeitsminister Guntram Schneider (SPD) zeigte sich weiter optimistisch. Das Gericht habe sich außerstande gesehen, eine abschließende Entscheidung zu fällen und habe den Vorgang deswegen an das Landesverfassungsgericht weitergeleitet.

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
Artikel Redaktion Bus&Bahn