Pkw-Maut: Zügiges Urteil angestrebt

Die Kommission bereite die Versendung der begründeten Stellungnahme, der nächsten Stufe des Verfahrens, seit März vor, heißt es aus Brüssel. Da Dobrindt dem Kommissionspräsidenten keine neuen rechtlichen Argumente vorgetragen habe, werde das Verfahren wie geplant fortgeführt. Die Stellungnahme werde noch im April verschickt. Deutschland habe danach zwei Monate Zeit für eine letzte Erwiderung.

Wenn die Bundesregierung darauf verzichtet, könne das Verfahren wie offenbar von Dobrindt gewünscht in wenigen Wochen an den Gerichtshof in Luxemburg übergeben werden, heiße es weiter. Wie ein Sprecher des Verkehrsministeriums auf Nachfrage der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ betonte, hat Dobrindt in dem Gespräch mit Juncker selbst darum gebeten, das EU-Verfahren zu beschleunigen, um möglichst schnell vor dem EuGH zu einer Entscheidung zu kommen. Die Kommission stört sich daran, dass die Bundesregierung mit dem von ihr beschlossenen, aber vorläufig ausgesetzten Maut-Modell ausländische Autofahrer benachteilige, weil nur Inländer davon profitieren, dass die Kraftfahrzeugsteuer in gleicher Höhe gesenkt wird.

Welche Optionen die Bundesregierung hat, um eine mit dem EU-Recht vereinbare Abgabe einzuführen, ist nach Ansicht der Kommission schon seit November 2014 – und damit vor der Verabschiedung des Gesetzes – bekannt. Zu den aufgezeigten Möglichkeiten gehöre eine Erhöhung der Pendlerpauschale für Fahrten zur Arbeit und zurück oder eine Senkung der Steuern auf Benzin und Diesel. Damit würden die deutschen Autofahrer zwar ebenfalls entlastet, aber ohne dass wie bei dem bisherigen Modell die Maut und die Entlastung bis aufs Komma genau miteinander verrechnet würden, heiße es in der Kommission. Juncker habe Dobrindt bei dem Treffen nochmals auf diese beiden Optionen hingewiesen. Dobrindt habe aber klar erkennen lassen, dass er keine weiteren Vorschläge zu machen gedenke. (NaNa / mab)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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