Projektplanung wird neu geregelt

Der Bund und die Deutsche Bahn wollen die Planung von Schienenprojekten auf eine neue Basis stellen, um die Vorhaben zügiger und kostengünstiger umzusetzen – einschließlich einer frühen Bürgerbeteiligung.

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) und DB-Infrastrukturvorstand Ronald Pofalla wollen die sogenannte „Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung“ noch vor der Sommerpause unterzeichnen. Um den Planern der Bahn auf die Sprünge zu helfen, nimmt der Bund zunächst zusätzliches Geld in die Hand – in der Erwartung, in Zukunft einige hundert Millionen Euro jährlich zu sparen, wenn die Vorhaben besser geplant werden und dann im Kosten- und Zeitplan bleiben. Von 2018 an werde es „eine belastbare Finanzierung der Planungen durch den Bund geben“, zitiert die „FAZ“ aus einem Bericht des Verkehrsministeriums.

Die gegenwärtige Lage sei aus Sicht des Bahn-Eigentümers Bund unbefriedigend. „Die Realisierung der Vorhaben des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege ist derzeit durch eine Vielzahl an Problemen gekennzeichnet“, heiße es in dem Bericht weiter. „Die Planungskosten steigen aufgrund immer komplexer werdender Planungsprozesse und erheblicher Erwartungen der regional Betroffenen. Dies und ein oftmals nur zögerlicher Eigenmitteleinsatz seitens der Deutschen Bahn führen zu langen Planungszeiten.“ Die DB zeige nur geringes Interesse an volkswirtschaftlich wichtigen, aber aus Unternehmenssicht nachrangigen Vorhaben. Hier gebe es einen Konflikt zwischen dem gesetzlichen Auftrag zum Ausbau der Infrastruktur und den aktienrechtlichen Vorgaben zur Wirtschaftlichkeit.

Derzeit zahlt der Bund für die Schienenwege eine Planungspauschale von 18 Prozent auf die Baukosten. Diese Art der gedeckelten Unterstützung soll es nicht mehr geben. Kern der Novellierung sei die „Umstellung auf eine auskömmliche Finanzierung aller Projektkosten inklusive der Planungskosten“. Im Gegenzug soll sich die Bahn an den Gesamtkosten des Vorhabens „in dem Maße beteiligen, wie es die künftig erwarteten Erträge der Maß-
nahme zulassen“. Die Beteiligung der DB werde also künftig an die Trassengebühren gekoppelt. Zudem sage sie dem Bund verbindlich den Termin zur Inbetriebnahme zu, Verzögerungen würden mit Strafen belegt. „Damit können Probleme aufgrund mangelnder Eigenmittel der Bahn weitgehend beseitigt, die digitale Planung in der Frühphase ermöglicht und eine wirtschaftliche und zügige Umsetzung der Schienenvorhaben erreicht werden“, heiße es im Bericht.

Der Fehlanreiz der Planungskostenpauschale, die Kosten in der Frühphase zu Lasten der Planungsqualität zu reduzieren und über Baukostensteigerungen die Planungskosten wieder einzuspielen, werde beseitigt. Dies erhöhe den Anreiz für die DB, die gesamten Projektkosten durch intensivere Planung zu optimieren und Kostensteigerungen zu vermeiden. Je nach Vorhaben würden dadurch jährliche volkswirtschaftliche Effekte in dreistelliger Millionenhöhe erwartet.

Weiter heiße es in dem Bericht, das Verkehrsministerium wolle „den Bundestag über das Ergebnis der Planungen von neuen Bedarfsvorhaben einschließlich etwaiger Forderungen aus den Regionen unterrichten und ihm damit eine Basis für eventuelle Beschlüsse geben“. (mab/NaNa)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
Artikel Redaktion Bus&Bahn