RepTVVO NRW – Keine Prüfung auf Verfassungsmäßigkeit

Das hat der Vorsitzende des Mittelstandsverbandsverbands NWO, Jürgen Weinzierl, dem „NaNa-Brief“ bestätigt. Die NWO-Musterklage wird zurückgezogen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte befunden, dass die Verordnung der Sphäre des Gesetzgebers zuzurechnen ist und sie daher an den Verfassungsgerichtshof des Landes überwiesen (Ausg. 35, 38/15).
Für den juristischen Rückzug sind drei Faktoren maßgebend:
• Erstens hat sich der Mittelstand nach 15 Jahren Tarifpartnerschaft mit der (christlichen) GÖD wieder Verdi zugewandt. Ende Januar hat Weinzierl (2. V. l.) zusammen mit NWO-Geschäftsführer Johannes Krems (l.) einen Tarifvertrag mit der Verdi-Landeschefin Gabriele Schmidt und dem NRW-Chef des Verdi-Fachbereichs Verkehr Peter Büddicker (r.) unterzeichnet. Er läuft vier Jahre, gibt beiden Seiten also Planungssicherheit und genügend Zeit zur Anpassung.
• Zweitens hat die rot-grüne Koalition im Land bei einer Sitzung des Verkehrsausschusses Mitte Februar verabredet, die neue Tarifpartnerschaft nun umgehend in die RepTVVO aufzunehmen und damit ebenfalls für repräsentativ zu erklären. Die Mittelständler können nun erstmals rechtssicher an Ausschreibungen teilnehmen und dabei „ihren“ Tarifvertrag zugrundelegen.
• Und drittens hat sich die GÖD NRW heillos mit ihren Bundesorganisationen zerstritten. Für den NWO hätte dies, ganz ungeachtet des politischen Drucks, nach eigener Einschätzung eine stete rechtliche Unsicherheit bedeutet. Denn damit hätte der mitgliederschwachen GÖD NRW sehr leicht jede Tarifmächtigkeit abgesprochen werden können. (msa)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
Artikel Redaktion Bus&Bahn