Saarlouiser Streit um allgemeine Vorschrift ruhend gestellt

Zunächst wird das anstehende Musterverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht abgewartet, sagte OVG-Sprecherin Martine Vohl dem „NaNa-Brief“.

Das BVerwG hat im Dezember einen ähnlich gelagerten Fall aus dem Münsterland zur Revision angenommen. Dieses Verfahren wird von Mittelständlern, Aufgabenträgern, Kommunalunternehmen und Konzernen gleichermaßen mit Spannung verfolgt. Im Münsterland versucht ein Busunternehmer, der Aufgabenträgerinitiative durch eigenwirtschaftliche Anträge entgegenzutreten. Zur Finanzierung ist er aber auf den Erlass einer allgemeinen Vorschrift (AV) angewiesen – die aber der Landkreis nicht erlassen will.

In dem Saarlouiser Verfahren kommt als zusätzliche Verschärfung ins Spiel, dass hier der mittelständische Antragsteller Saar-Mobil nicht nur eine Ausschreibung aushebeln will, sondern auf diesem Weg auch die Direktvergabe an die Kreisverkehrsbetriebe Saarlouis (KVS) bekämpft.

Die Vorinstanz, das VG Saarlouis, sah – ähnlich wie das VG Münster und das OVG Münster – jedoch keine Pflicht des Aufgabenträgers zum AV-Erlass.

Fundstellen: BVerwG, Az. 3 C 29.17; OVG Saarlouis, Az. 1 A 817/17; VG Saarlouis Urteil v. 27.9.2017,
Az. 5 K 1223/16.  (msa/NaNa Brief)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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