SPNV-Gelder: Lob für Beschlüsse

Durch das neue GVFG steigen die Bundesmittel für Infrastrukturprojekte stufenweise auf 2 Mrd Euro; Foto: Bodo Schulz

Als „dringend notwendigen Schub für den öffentlichen Nahverkehr auf der Schiene“ hat die Allianz pro Schiene die Beschlüsse des Bundestags vom 30. Januar gelobt.

In zweiter und dritter Lesung wurden zwei Gesetze beschlossen, um Angebot und Infrastruktur zu verbessern. Mit der Aufstockung der Regionalisierungsmittel stellt der Bund bis 2031 mehr als 5 Mrd Euro zusätzlich für den SPNV zur Verfügung. Durch das neue Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) steigen die Bundesmittel für Infrastrukturprojekte in mehreren Stufen von bisher gut 330 Mio Euro pro Jahr bis auf 2 Mrd Euro in 2025. Das reformierte GVFG schafft laut Allianz zudem mehr Flexibilität bei der Verwendung der Gelder, die künftig auch für die Reaktivierung oder Elektrifizierung von Schienenstrecken eingesetzt werden dürfen. Die Beschlüsse sind laut Dirk Flege, Geschäftsführer der Allianz pro Schiene, „ein wichtiger Beitrag, um wie von der Koalition versprochen die Fahrgastzahlen auf der Schiene in Deutschland bis zum Jahr 2030 zu verdoppeln“.

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) begrüßt, dass künftig auch straßenbündige Bahnsysteme einfacher gefördert werden können. Für viele Mitgliedsunternehmen sei das positiv, da nahezu alle klassischen Straßenbahnsysteme zu großen Teilen nicht auf besonderem Bahnkörper fahren würden. Positiv bewertet der Verband auch, dass das am 31. Januar verabschiedete Planungsbeschleunigungsgesetz III nun für städtische Bauvorhaben „im Prinzip“ die gleichen Erleichterungen beinhalte, die bereits 2018 für Eisenbahnen eingeführt wurden.

Mit Blick auf die Regionalisierungsmittel weist die Bundesarbeitsgemeinschaft der Aufgabenträger des SPNV (BAG-SPNV) erneut darauf hin, dass wegen einer Passage im Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) von den zusätzlichen 5 Mrd Euro rund 2,5 Mrd Euro direkt als verdeckte Finanzierung an DB Netz und DB Station & Service fließen würden – ohne Mehrleistung der beiden Infrastrukturunternehmen

Ohne eine Anpassung des rechtlichen Rahmens würden laut BAG-SPNV also bis 2031 von den insgesamt 5 Mrd Euro tatsächlich nur 2,5 Mrd Euro für zusätzliche Leistungsbestellungen im SPNV zur Verfügung stehen. Vor diesem Hintergrund freuen sich die Aufgabenträger, dass sich der Bundestag vom Grundsatz her ihre Forderung zu eigen gemacht habe und im Zuge der Evaluierung des ERegG die Weichen für die vollständige Bereitstellung der zusätzlichen Regionalisierungsmittel an die Aufgabenträger stellen wolle. Wichtig sei dabei, dass die notwendige Anpassung rückwirkend zum 1. Januar 2020 erfolge, damit auch die ersten 150 Mio Euro nicht zur Hälfte an die Infrastrukturunternehmen der DB fließen.

Zudem sollten im Zuge der Anpassung des ERegG weitere „Geburtsfehler“ dieses Gesetzes behoben werden. So sei es beispielsweise nicht nachvollziehbar, dass viele Aufgabenträger als zuständige Stelle gar keine direkten Verträge mit DB Station & Service zu Verbesserungen an den Stationen schließen dürfen, weil laut ERegG für solche Vereinbarungen zwingend Gebietskörperschaften Vertragspartner sein müssen, macht die BAG-SPNV aufmerksam. Die anstehende Evaluierung des ERegG sei somit eine „echte Chance“, den Schienenverkehr insgesamt weiter zu stärken – sie müsse nur genutzt werden. (mab)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
Artikel Redaktion Bus&Bahn