Strecken zukunftsfähig gestalten

Die NVR-Verbandsversammlung regt unter anderem für die Eifelstrecke einen nachhaltigen Aufbau an; Foto: DB AG/Patrick Kuschfeld

Der Bundestag hat sich am 25. August 2021 mit einem Gesetzentwurf der Regierung zu Hochwasserhilfen befasst.

Das „Aufbauhilfegesetz“ soll unter anderem mit Regelungen im Allgemeinen Eisenbahngesetz sowie im Bundesfernstraßengesetz einen zügigen Wiederaufbau der Verkehrsinfrastruktur unterstützen. Ermöglicht werden soll damit, dass „bauliche Umgestaltungen und wesentliche Änderungen am Grund- und Aufriss ohne Durchführung eines Planfeststellungs- beziehungsweise eines Plangenehmigungsverfahrens durchgeführt werden, wenn dies aus Gründen der Resilienz gegen künftige Naturereignisse geboten ist“. Das könnte etwa Brückenneubauten betreffen. Der Gesetzentwurf wird nun im parlamentarischen Verfahren weiter beraten.

Nach der Hochwasser-Katastrophe Mitte Juli sind Teile der Infrastruktur unter anderem im Gebiet des Nahverkehr Rheinlands (NVR) immer noch stark beschädigt. Die Schäden an Gleisen, Weichen, Signaltechnik, Stellwerken, Brücken und Bahnhöfen sorgen dafür, dass der Betrieb noch nicht überall wieder aufgenommen werden konnte. Einige Verbindungen sind zwar wieder am Netz und auf der Eifelstrecke zwischen Köln und Euskirchen können ab dem 6. September 2021 wieder Züge rollen. Die Beseitigung der Schäden auf der weiteren Eifelstrecke zwischen Euskirchen und Ehrang (RE 22, RB 22, RB 24) und etwa an der Ahr (RB 30, RB 39) wird jedoch noch dauern. Die Mitglieder der NVR-Verbandsversammlung haben sich dafür ausgesprochen, dass die aus der Katastrophe erwachsenden „Chancen“ für einen zukunftsfähigen Ausbau der betroffenen Strecken genutzt werden und nicht nur der Ist-Zustand aus der Zeit vor der Flut wiederhergestellt wird.

Dafür war vor der Behandlung des Themas „Aufbauhilfe“ im Bundestag eine an den Bund, das Land Nordrhein-Westfalen und die Infrastrukturbetreiber gerichtete Resolution verabschiedet worden. Darin richtet die Verbandsversammlung „einen dringenden Appell an die Verantwortlichen (...), die notwendigen Finanzmittel für den anstehenden Resilienz-sicheren Wiederaufbau bereitzustellen, der die betroffenen Strecken zukunftsfähig aufstellt“. Des Weiteren wird darauf gedrängt, dass der neueste Stand der Leit- und Sicherungstechnik verbaut sowie die Voraussetzungen für den zweigleisigen Ausbau und die Elektrifizierung der betroffenen Strecken realisiert werden. Die dazu notwendigen Vorsorgemaßnahmen seien beim kurzfristigen Wiederaufbau zu ermöglichen und zu finanzieren. Die finalen Ausbauten sollen in einem zweiten Schritt zeitnah umgesetzt werden. (mab/as)

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Artikel Redaktion Bus&Bahn
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