Strompreise: Entlastung für Bahnen

Die Strompreisbremse soll nach Wunsch der Bundesregierung den Schienenbahnen in erheblich höherem Maße zugutekommen als Batterie- und O-Bussen.

Das geht aus dem Entwurf für die am 25. November 2022 vom Bundeskabinett gebilligte Formulierungshilfe für die Strompreisbremse hervor. Das Papier sieht vor, den Netto-Strompreis für 90 Prozent des Fahrstromverbrauchs von Eisenbahnen, U- und Straßenbahnen auf 13 Cent pro Kilowattstunde zu deckeln. Für Elektro- und O-Busse sollen die allgemeinen Entlastungsregeln für Unternehmen gelten, wonach aber nur 70 Prozent des Stromverbrauchs begünstigt werden.

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) begrüßt „die umfangreichen Maßnahmen“, die der Bund auf den Weg bringen will, übt aber auch Kritik. So sei etwa für die Entlastung von E-Bussen in vielen Fällen ein „erheblicher Rückgang des EBITDA seit 2021“ bei den Verkehrsunternehmen die Voraussetzung. Außerdem drohten Verkehrsunternehmen wegen Höchstbetragsregelungen aus der Entlastung zu fallen, da Energiebeihilfen verbundener Unternehmen addiert werden. Der VDV vermisst auch Hilfen für dieselbetriebene Verkehre. Bei den genannten Punkten müsse der Bund „nachsteuern“. (jgf)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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