Transdev widerspricht eigenwirtschaftlicher Genehmigung zugunsten der DB für den Herforder Stadtverkehr

Im Linienbündel E „Herford und Umgebung“ sind die Stadtbuslinien S1 bis S6 noch bis Ende November 2018 gemeinwirtschaftlich an DB Ostwestfalen-Lippe-Bus (BVO) vergeben. Nun stehen eigenwirtschaftliche Bewerber Schlange, und die Bezirksregierung Detmold hält die DB für den besten Bewerber. Doch Transdev ist mit der Kür nicht einverstanden.

Wird die Behördenentscheidung rechtskräftig, wird der DB-Konzern neben den genannten sechs Stadtlinien auch den Schulverkehr, die Linien 420, 421 und 433 bis 435, für zehn Jahre erhalten. BVO hat den Stadtverkehr Herford Mitte 2011 übernommen, als man der Minden-Herforder Verkehrsgesellschaft (MHV) das beste Angebot unterbreitete. Die Ausschreibung war erforderlich geworden, weil Rhenus Veniro seine örtliche Filiale Verkehrsbetriebe Minden-Ravensberg (VMR) in die Insolvenz verabschiedete.

Mit dem jetzt konzipierten eigenwirtschaftlichen Verkehr würde auch der bisher erforderliche Zuschuss des Aufgabenträgers entfallen. Er beläuft sich auf 300.000 EUR, berichtet die „Neuen Westfälische“. Ermöglicht werde dies durch den Einsatz abgeschriebener Busse, heißt es weiter.

Gegen die Entscheidung der Bezirksregierung hat Transdev Ostwestfalen Widerspruch eingelegt. Man stuft das eigene Verkehrsangebot als besser ein und sieht es seitens der Genehmigungsbehörde nicht ausreichend gewürdigt. Ob auch der dritte Bewerber widersprochen hat, ist nicht bekannt.

Nach Informationen des „NaNa-Briefes“ gibt es im vorliegenden Fall aber nicht nur Auseinandersetzungen um das eigentliche ÖPNV-Angebot, sondern auch um die Entlohnung der Fahrer. Denn seit dem 28. November 2016 schreibt das ÖPNV-Gesetz NRW den Aufgabenträgern vor, repräsentative Tarifverträge als verbindlichen Sozialstandard in den Nahverkehrsplänen zu verankern. Auch eigenwirtschaftliche Verkehre müssen sich demnach an diese Vorgabe halten. Im ÖPNV erkennt NRW derzeit den TV-N sowie den TV-NWO als repräsentativ an. Hier ist nun unklar, ob das Gesetz greift. Wieder einmal geht es um die Frage des Stichtages. Die Vorabbekanntmachung der MHV wurde bereits am 9. November 2016 veröffentlicht, gut sechs Wochen vor dem Stichtag der Gesetzesnovelle. (msa/NaNa Brief )

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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