VDV begrüßt GVFG-Erhöhung

Das Bundeskabinett hat die Änderung des Grundgesetzes beschlossen, um den Weg für die Erhöhung und Dynamisierung der Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfianzierungsgesetz (GVFG) frei zu machen.

„Wir begrüßen es sehr, dass die neue Bundesregierung so schnell mit der Umsetzung der im Koalitionsvertrag verabredeten Erhöhung der Mittel für das GVFG begonnen hat“, erklärt dazu der Präsident des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), Jürgen Fenske. „Für die Verkehrsunternehmen, Städte und Kommunen sind diese Mittel entscheidend für dringende Investitionen in Neu- und Ausbaumaßnahmen im Nahverkehr.“ Zugleich sei die Anhebung der GVFG-Mittel ein wichtiger Beitrag zur Stärkung des ÖPNV, um die Ziele für Klimaschutz und Luftreinhaltung im Verkehrssektor zu erreichen.

Das GVFG-Bundesprogramm soll bis 2021 auf jährlich 1 Mrd Euro erhöht und danach dynamisiert werden. Voraussetzung ist eine Änderung des Artikels 125c im Grundgesetz. Die erst im Juli 2017 neu angefügte „Versteinerungsklausel“, die eine GVFG-Erhöhung erst ab 2025 zulässig macht, muss dafür gestrichen werden. „Wir hoffen, dass Bundestag und Bundesrat dieser Gesetzesänderung zustimmen und im nächsten Schritt zügig die neue Mittelhöhe im GVFG festschreiben. Die Branche benötigt Planungssicherheit für Investitionen in Neu- und Ausbauvorhaben, die in der Regel einen langen Planungs- und Genehmigungsvorlauf haben“, betont Fenske.

Nach Auffassung des Verbands muss darüber hinaus die standardisierte Bewertung zur Nutzen-Kosten-Betrachtung für Vorhaben nach dem GVFG angepasst werden. Fenske: „Die Faktoren Umwelt, Klimaschutz und Luftreinhaltung müssen besser bewertet werden, wenn der ÖPNV gerade in den Ballungsräumen ausgebaut werden soll.“ Der VDV werde dem Bund dazu in der zweiten Jahreshälfte konkrete Vorschläge machen. (mab/NaNa)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
Artikel Redaktion Bus&Bahn