VDV-Politikbrief: „PBefG-Novelle nicht erforderlich, Flexibilisierungs- und Experimentierklausel genügen, Erfahrungen evaluieren.“

Im Vorfeld neuer Sondierungen auf Bundesebene, diesmal zwischen Union und SPD, hat sich der VDV mit einem „Politikbrief“ in Berlin, aber auch den Landeshauptstädten zu Wort gemeldet. Darin weist der Verband Forderungen nach einer Anpassung des Ordnungsrahmens zurück.

Denn aus VDV-Sicht sind „neue, flexible Mobilitätsangebote“ als „gute Ergänzung zum Kernangebot mit Bussen und Bahnen gerade auf der ‚letzten Meile‘“ schon jetzt gut darstellbar, ganz ohne Änderungen am PBefG. Für den VDV bieten die Flexibilisierungsklausel (§ 2, Abs. 6) und die Experimentierklausel (§ 2, Abs. 7) gute Möglichkeiten zur „praktischen Erprobung neuer Verkehrsarten oder Verkehrsmittel“.

Für die laufende Legislatur empfiehlt der VDV eine Evaluation solcher Experimente, beispielsweise des „Mybus“-Tests von DVG Duisburg mit Door2Door. Der existierende Rechtsrahmen soll für neue Sammeldienste „besser ausgeschöpft und administrative Hürden bei Genehmigungen beseitigt werden“, ohne dabei die Daseinsvorsorge zu untergraben. Andernfalls würden Angebote nachts oder auf dem Land „zusätzlich erschwert“. (NaNa Brief/msa)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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