VK Südbayern befasst EuGH mit Subunternehmerquoten bei Ausschreibungen

was die Chancen kleiner Mittelständler auf Marktzugang weiter beschneidet. Die VK Südbayern
geht zwar eher von einer Zulässigkeit der AVV-Vorgabe vor, will dies aber nicht selbst abschließend
entscheiden.
Der Lüneburger Anwalt Rolf Wiemann, der die zuständigen Aufgabenträger Stadt und Landkreis
Augsburg vertritt, argumentierte hingegen, dass die Regelungen der EU-Verordnung 1370/07
als unmittelbar geltendes Recht nicht nur für den Sonderfall von Dienstleistungskonzessionen
wirkten, sondern ihre Wirkung auch ins allgemeine Vergaberecht hinein entfalteten.
„Bislang ist es erst einmal vorgekommen, dass eine deutsche Vergabekammer den EuGH angerufen
hat“, betont Roling jr. , nämlich beim Fall „Altmark Trans“. Der Osnabrücker Anwalt sieht nun
die Chance, dass der Fall „Hörmann“ für den künftige ÖPNV-Rechtsrahmen ebenfalls eine grundlegende
Bedeutung erringen kann.
(VK München, Beschluss vom 5. Juni 2015, Az. Z3-3-3194-1-20-03/15)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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