VMK: Bundesmittel für ÖPNV

Die aufgrund der Pandemie ausbleibenden Fahrgäste belasten die ÖPNV-Betriebe; Foto: Bodo Schulz

Die Verkehrsminister der Länder haben zum Abschluss ihrer Konferenz am 16. April 2021 erneut an den Bund appelliert, den ÖPNV mit zusätzlichen Mitteln in Höhe von 1 Mrd Euro zu unterstützen.

Die Corona-Pandemie habe einen „verheerenden Einfluss auf den ÖPNV“, erklärte die Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz (VMK) und Bremer Verkehrssenatorin Maike Schaefer (Grüne). Viele Menschen würden im Homeoffice arbeiten oder öffentliche Verkehrsmittel aus Infektionsschutzgründen meiden, erklärte Schaefer. Die Fahrgastzahlen gingen deshalb zurück. Das könne nicht jedes ÖPNV-Unternehmen einfach so verkraften.

Die prognostizierten Einnahmeausfälle der Verkehrsbetriebe für dieses Jahr beliefen sich auf 3,6 Mrd Euro, die geschätzten Verluste im vergangenen Jahr hätten laut Schaefer bei 3,3 Mrd Euro gelegen. Die Länder seien bereit, die Hälfte der Unterstützung für die ÖPNV-Betriebe zu übernehmen. Der Bund müsse nun aber seinen Rettungsschirm aus dem vergangenen Jahr noch einmal aufstocken.

Der Bund hatte im Sommer 2020 die Regionalisierungsmittel für den SPNV einmalig um 2,5 Mrd Euro erhöht. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) sagte den Landesverkehrsministern nach der Konferenz am Freitag laut Medienberichten zu, sich im Gespräch mit Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) für zusätzliche Bundesmittel starkmachen zu wollen. Es liege dazu bislang ein Beschluss aus dem Haushaltsausschuss des Bundestags vor, der diese Mittelaufstockung nicht unterstütze. Deshalb seien weitere Gespräche erforderlich. Scheuer erklärte, dass sich auch die kommende Ministerpräsidentenkonferenz mit den Mitteln zur Rettung des ÖPNV befassen werde.

Darüber hinaus sprachen sich die Minister gegen Quoten zur Maximalbesetzung von Fahrzeugen des ÖPNV aus, da diese weder praktikabel noch kontrollierbar seien. Um stillgelegte Strecken zu reaktivieren, sollten laut VMK die Voraussetzungen für eine Inanspruchnahme des erhöhten GFVG-Fördersatzes erweitert werden. Der rechtliche Status der Infrastruktur solle keine Rolle spielen und auch Wiederaufnahmen derzeit nicht mehr bestehender SPNV-Angebote auf nicht stillgelegten Strecken möglich sein. (mab)

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Artikel Redaktion Bus&Bahn
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