Wegen PBefG – Autoversicherung muss für SEV zahlen

Ein Falschparker hatte die Straßenbahn 16 von Offenbach/Stadtgrenze nach Frankfurt-Lokalbahnhof blockiert. Nun forderte die VGF von seiner Haftpflichtversicherung 948 EUR Schadensersatz für Taxis. Sie sei durch das PBefG zur Einrichtung eines Schienenersatzverkehrs (SEV) verpflichtet gewesen.

Das Amtsgericht Frankfurt gab der VGF-Klage Recht. Die Gleise seien nicht mehr nutzbar gewesen, „was in diesem Fall einem vollständigen Entzug der Nutzungsmöglichkeit gleich kam“. Das Gegengleis zu nutzen schied mangels Signalen und Personal auf die Schnelle aus. Bis zum Abschleppen gab es also keine gleich effiziente Beförderungsmöglichkeit, mithin kein milderes Mittel. Auch die Höhe der Taxikosten wurde nicht beanstandet. Unter anderem hatte ein Zeuge ausgesagt, dass die VGF-Aufträge bei den Taxlern so begehrt sei, mithin eine so hohe Kontrolle herrsche, dass ein Betrug ausgeschlossen sei.

Erfolglos trug die Beklagte vor, es habe keinen gezielten Eingriff in den Gewerbebetrieb der VGF gegeben, außerdem habe diese sich mit dem Abschleppen zu viel Zeit gelassen (AG Frankfurt, Az. 32 C 3586/16 (72), Urteil veröffentlicht am 26. März 2018, rechtskräftig). (msa/NaNa Brief)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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