Weiter scharfe Auseinandersetzung in Niedersachsen um 45a-Kommunalisierung

Bei einer Anhörung im Verkehrsausschuss des Landtages haben BDO-Juristin Anja Ludwig und Professor Jörn Ipsen auf die Beihilfeprüfung des von Rheinland-Pfalz geplanten Preis-Preis-Ausgleichs verwiesen und bei Beschwerden niedersächsischer Unternehmer gegen eine ähnliche Regelung hinreichende Erfolgsaussichten prognostiziert.

Als logische Folge des Rechtsgutachtens und im Interesse unserer Mitglieder sehen wir uns eigentlich gezwungen, den Weg zur Europäischen Kommission nach Brüssel zu gehen, sofern das Gesetz in seiner jetzigen Fassung weiterverfolgt wird“, erklärt nun der GVN. Busgeschäftsführer Michael Kaiser warnt zugleich: „Als Konsequenz befürchten wir jedoch, dass dadurch für viele Jahre in Niedersachsen jeglicher Handlungsspielraum für irgendwelche Ideen auf null begrenzt ist.“ Der Ball liege jetzt wieder beim Land, ob die Konfrontation oder ein gemeinsamer Weg das Ziel ist.

Die Auffassung von Verkehrsstaatssekretärin Daniela Behrens, wonach es „einer gesonderten Notifizierung von kommunalen Ausgleichsleistungen für Ausbildungsverkehre an Verkehrsunternehmen nicht bedarf, wenn sich die ÖPNV-Aufgabenträger der … Instrumentarien ‚Allgemeine Vorschrift‘ oder ‚Öffentlicher Dienstleistungsauftrag‘ bedienen“, hält der GVN nicht für erschöpfend.

Denn die große Mehrheit der Juristen habe genau dies bezweifelt. Neben der Beihilfebeschwerde hat der GVN bereits ein weiteres Druckmittel ins Spiel gebracht, um die aus seiner Sicht existenzbedrohende Streichung des 45a- Unternehmeranspruchs politisch abzuwenden: den eigenwirtschaftlichen Gegenantrag seiner Busvorstände in Oldenburg. (msa/NaNa Brief)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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