Weiterer Schritt für den Deutschlandtakt

Der Bundesrat hat einer vom Bundestag beschlossenen Erprobungsklausel für die Eisenbahnregulierung im Regional- und Fernverkehr zugestimmt.

Die vom Verkehrsausschuss empfohlene Anrufung des Vermittlungsausschusses fand nicht die erforderliche Mehrheit. Das Gesetz kann daher wie geplant in Kraft treten, nachdem der Bundespräsident es unterzeichnet hat.

Der Bundestagsbeschluss ermöglicht die Erprobung neuer Verfahren der Kapazitätszuweisung für den Schienenverkehr. Hintergrund ist der Deutschlandtakt. Um einerseits Erkenntnisse für den Takt zu gewinnen und eine etappenweise Einführung zu ermöglichen und andererseits Pilotprojekte im Rahmen des europäischen Projektes TTR – Redesign of the International Timetabling Process – zu fördern, enthält der Gesetzesbeschluss eine Erprobungsklausel, mit der auf bestimmten Strecken neue Kapazitätszuweisungsmodelle und Fahrplanerstellungsmodelle erprobt werden können – in Abweichung von den geltenden Regelungen des Eisenbahnregulierungsgesetzes. Welche Strecken dafür geeignet sind, kann das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur per Verordnung festlegen. (mab)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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