Wissenschaftler empfehlen Streikregeln

Der wissenschaftliche Beirat des Bundesverkehrsministeriums hat in einem Aufsatz im Fachblatt „Wirtschaftsdienst“ Empfehlungen für Regelungen im Verkehrssektor gemacht, mit denen die Folgen für Kunden abgefedert werden könnten. Die Experten schlagen vor, sich an anderen Ländern zu orientieren. Demnach müssten die Passagiere etwa besser über alternative Reisemöglichkeiten informiert werden.

Zudem empfiehlt der Beirat „den Erlass spezieller Regularien für die Durchführung von Arbeitskämpfen“: Streiks im Verkehrswesen sollen nur dann zulässig sein, wenn sie so frühzeitig angekündigt wurden, dass das bestreikte Unternehmen einen Ersatzfahrplan aufstellen kann und die Kunden entsprechend reagieren können. Die Ankündigung könne je nach Verkehrsträger variieren – für den innerstädtischen Nahverkehr etwa zwei Tage im Voraus.

Weiterer Vorschlag: Die Tarifparteien sollen – bevor es zu Streiks kommt – zu einer Schlichtung verpflichtet werden. Solange diese läuft, dürfe die Arbeit nicht niedergelegt werden. Zudem empfehlen die Wissenschaftler,
dass die Streiks nicht länger als höhere Gewalt gelten dürften. Das hieße, dass die Kunden Schadenersatz, Umbuchungen und Stornierungen einfacher durchsetzen könnten. (mab)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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