BGH: Rabatt auf den nach PBefG genehmigten Taxitarif erlaubt - aber nur für Vermittler

In der Auseinandersetzung zwischen etablierten und den neuen, App-gestützten Akteuren hat Daimler Mytaxi einen großen juristischen Erfolg errungen. Auch wird die App nicht als Verkehrsunternehmen eingestuft.

Taxirabatte sind nach einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) möglich, aber an zwei Voraussetzungen geknüpft: Erstens muss der Beförderer im Endeffekt den behördlichen festgesetzten Fahrpreis erhalten, denn er unterliegt der Tarifpflicht nach § 51 Abs. 5 und § 39 Abs. 3 PBefG. Ein Vermittler darf hingegen Aktionspreise offerieren. Diese dürfen sogar unter den Kosten liegen.

Aber, zweitens, der Vermittler muss solche Werbeaktionen begrenzen, räumlich wie zeitlich. Ein dauerhaftes/flächendeckendes Dumping wäre nach § 4 Nr. 4 des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb (UWG) verboten, weil es darauf abzielen würde, die etablierten Taxizentralen aus dem Markt zu drängen.

Die Daimler-Tochter Mytaxi hatte in manchen Städten zeitweise mit 50 % Nachlass um Neukunden geworben. Der Konzern gewährte dem Taxiunternehmer anschließend einen Ausgleich. „Wie der Fahrgast das Entgelt finanziert, ist ohne Bedeutung“, findet der BGH. Er stufte Mytaxi nicht als Verkehrsunternehmen, sondern als Vermittler ein. Für einen solchen aber greife die PBefG-Tarifpflicht nicht. Die 7-prozentige Mytaxi-Provision sei eine zulässige Vergütung.

In den Vorinstanzen (LG Frankfurt und OLG Frankfurt) konnte sich Taxi Deutschland, eine dem Taxenverband BZP nahestehende Genossenschaft, durchsetzen. Über das jetzt ergangene Urteil zeigte sich der BZP tief enttäuscht. Die branchentypischen kleinen Taxiunternehmen könnten Rabattschlachten nicht mitgehen, erklärte Verbandspräsident Michael Müller. „Am Ende bleiben nur die großen Konzerne übrig, die jetzt schon mit subventionierten Angeboten in den Markt eingreifen und ihn verzerren.“
Fundstelle: BGH, Revisionsurteil des I. Zivilsenats vom 29. März 2018, Az. I ZR 34/17 (Entscheidung liegt noch nicht gedruckt vor). (msa/NaNa Brief)

Politik & Recht
Artikel Redaktion Bus&Bahn
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