„80 Einzellinien ergeben ohne Koordination noch keinen großstädtischen Verkehr"

Die Stadt Hamm äußert sich zum Gegenangebot der VG Breitenbach. VBH soll bei einer Direktvergabe TV-N zahlen, ihre Subunternehmer mindestens TV-NWO.

Die Stadt Hamm hält an ihrer Absicht fest, die knapp 3,4 Mio. Nkm/a im „eigenen“ Stadtverkehr für Jahre 2018 bis 2027 an den kommunalen Verkehrsbetrieb Hamm (VBH) direkt zu vergeben. Daran hat auch der zwischenzeitlich bekannt gewordene Gegenantrag der Verkehrsgesellschaft Breitenbach (VGB) nichts geändert.

Ausschlaggebend für die politische Willensbildung sei bereits vor zehn Jahren die Erkenntnis gewesen, „dass ein großstädtischer Nahverkehr … aus weitaus mehr als nur der reinen Fahrleistung besteht“, schreibt der Carsten Gniot dem „NaNa-Brief“. Gniot ist in der Stadtverwaltung für die Abteilung Verkehr zuständig. Unverzichtbare Voraussetzungen für ein hochwertiges Nahverkehrsangebot seien unter anderem der Kundenservice, die Verkehrsplanung und die Unterhaltung der ÖPNV-Infrastruktur.

„Während die EU ausdrücklich eine Gesamtbetrachtung des Nahverkehrs einschließlich der Service- und Managementleistungen vorsieht, betrachtet das … PBefG hauptsächlich die einzelne Linie mit ihrem Fahrweg und Fahrplantakt“, führt der städtische Bedienstete weiter aus. „Doch 80 einzelne Linien ergeben ohne Koordination und Management eben noch keinen großstädtischen Nahverkehr.“ (NaNa Brief / msa)

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Artikel Redaktion Bus&Bahn
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