bdo: Lücken in Corona-Hilfspolitik

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) weist erneut auf „eklatante Lücken“ in der Corona- Hilfspolitik hin.

Ein Großteil der „schwer angeschlagenen“ Busunternehmen in Deutschland bleibe trotz massiver finanzieller Schäden bislang vom Zugang zu Rettungsmaßnahmen ausgeschlossen. Das ist das zentrale Ergebnis einer bdo-Umfrage unter 435 Mischbetrieben. 52,3 Prozent der befragten Unternehmen gaben an, dass sie keine Mittel aus der Überbrückungshilfe III erhalten. 80,9 Prozent der Unternehmen gaben an, dass sie keinen Zugang zur Novemberhilfe bekommen haben. Der Wert für die Unternehmen, die Dezemberhilfen erhalten haben, lag fast gleichauf bei 80,7 Prozent. Und das, obwohl Reisebusunternehmen seit Dezember 2020 einen zweiten Komplettstillstand ohne jegliche Einnahmen erleben würden.

Ausschlaggebend für diesen Missstand ist laut Verband eine Lücke zwischen europäischer und nationaler Gesetzgebung: EU-Vorgaben schließen es ausdrücklich aus, dass Mischbetriebe, die in mehreren Bus- Geschäftsfeldern tätig sind, mit ihren Einnahmen aus dem ÖPNV andere Bereiche subventionieren.

Für die Betrachtung der wirtschaftlichen Lage bei Beantragung von Corona-Hilfsmitteln der Bundesregierung würden diese ÖPNV-Einnahmen aber herangezogen. So würden die Unternehmen vom Zugang ausgeschlossen, obwohl eine dringende Notwendigkeit bestehe. Laut bdo-Hauptgeschäftsführerin Christiane Leonard werden die Mischbetriebe im Busgewerbe „geradezu zerrieben“ zwischen europäischen und nationalen Vorgaben, die dafür sorgten, dass trotz massiver Einnahmeausfälle kein Hilfsanspruch bestehe. „Hier muss schnell Besserung herbeigeführt werden. Andernfalls droht die Krise der Bustouristik in den Mischbetrieben zu einer Krise der ÖPNV-Versorgung in Deutschland zu führen.“ (mab)

 

 

Unternehmen & Märkte
Artikel Redaktion Bus&Bahn
Artikel Redaktion Bus&Bahn