Bundeskartellamt in Razzia bei privaten RBA-Gesellschaftern involviert

Wegen Verdachts auf wettbewerbsbeschränkende Absprachen hat das Amtsgericht Augsburg Durchsuchungen und Beweisbeschlagnahmen bei den mittelständischen RBA-Gesellschaftern angeordnet. Das Bundeskartellamt (BKartA) ist in die Ermittlungen involviert. Dies hat Behördensprecher Kay Weidner dem „NaNa-Brief“ bestätigt.

Bei derartigen Hinweisen könnten grundsätzlich neben wettbewerbs- auch strafrechtliche Aspekte berührt sein. In diesem Fall liege die Federführung bei der Augsburger Staatsanwaltschaft; sie sei daher auch für die Pressearbeit zuständig, sagte der Sprecher. Eine formelle Pflicht zur Zusammenarbeit beider Behörden besteht nach seinen Worten nicht, gleichwohl gebe es Absprachen.

Auch die Staatsanwaltschaft Augsburg bestätigte auf Rückfrage die Durchsuchungen am 28. Juni. Sie richteten sich gegen 23 Beschuldigte und 30 Unternehmen, sagte Staatsanwalt Matthias Nickolai. Weitere Informationen gab er nicht preis, mit Rücksicht auf den komplexen Sachverhalt, anstehende Zeugenvernehmungen und den Persönlichkeitsschutz der Betroffenen.

Ziel der Behörde sei es, ein objektives Verfahren zu führen, bei dem es zunächst einmal darum gehe, die Stichhaltigkeit und strafrechtliche Relevanz der Vorwürfe zu klären, sagte der Staatsanwalt.

Offensichtlich richten sich die Ermittlungen gegen den Regionalbus Augsburg (RBA) sowie seine
mittelständischen Mehrheitsgesellschafter. Sie könnten sich abgesprochen haben, in den laufenden
Ausschreibungen des Augsburger Verkehrsverbundes (AVV) einzeln anzutreten und nicht gegeneinander zu bieten. Der RBA soll auf eine Wettbewerbsteilnahme verzichtet haben, spekuliert die „Augsburger Allgemeine“. Sie zeigt zudem ein Foto von der Durchsuchung der RBA-Zentrale. Ein „zufälliger Zeuge“ habe dem Medium das Bild zur Verfügung gestellt.

Angeblich sollen sich die RBA-Gesellschafter schriftlich verpflichtet haben, auf Gegenangebote zu
verzichten. Widrigenfalls sollten Geldbußen in sechsstelliger Höhe greifen. Der Augsburger Staatsanwalt kommentierte diese Information gegenüber dem „NaNa-Brief“ nicht. (msa/NaNa-Brief)

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Artikel Redaktion Bus&Bahn
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