BVG prüft Einhaltung der Maskenpflicht

Seit dem 27. April 2020 gilt in allen Fahrzeugen und Bahnhöfen des öffentlichen Nahverkehrs in Berlin die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

Seitdem weisen die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) ihre Fahrgäste über sämtliche Informationskanäle sowie im persönlichen Gespräch kontinuierlich auf diese Maßnahme hin. Jüngst hinzugekommen sind Aufkleber für alle Türen von Bussen und Bahnen. Rolf Erfurt, Vorstand Betrieb der BVG: „Auch wenn sich der deutlich überwiegende Teil unserer Fahrgäste vorbildlich an die Tragepflicht der Mund-Nasen-Bedeckung hält, erleben wir in unseren Bussen und Bahnen leider immer wieder, dass es Mitmenschen gibt, die diese für unser aller Gesundheit so wichtigen Bestimmungen ignorieren. Diesem offenkundigen Zeichen von mangelnden Respekt gegenüber der Gemeinschaft werden wir nun noch direkter entgegentreten.“ Aus diesem Grund nehme die BVG das verpflichtende Tragen einer Mund- und Nasen-Bedeckung in die Nutzungsbedingungen für alle Fahrzeuge und Bahnhöfe auf.

In Absprache mit dem Senat wird daher der Sicherheitsdienst der BVG Verstöße gegen die Maskenpflicht nun mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 50 Euro ahnden. Vorsorglich weist das Unternehmen darauf hin, dass Menschen, die aufgrund ihres Gesundheitszustandes oder einer Behinderung von der Tragepflicht befreit sind, von dieser Regelung ausgenommen bleiben. (mab)

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Artikel Redaktion Bus&Bahn
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