DB: Zugeständnisse im Ticketvertrieb

Wettbewerber beanstanden überhöhte Provisionen der DB für den Verkauf „fremder“ Fahrkarten und monieren, dass die Bahn sie daran hindere, ihre Tickets in den Bahnhöfen anzubieten. Aus Sicht des Bundeskartellamts hat das Verfahren eine Schlüsselfunktion: „Funktionierender Wettbewerb beim Fahrkartenverkauf ist essentiell für den Wettbewerb auf der Schiene“, sagte Präsident Andreas Mundt bei der Einleitung der Ermittlungen.

Die Wettbewerbsaufsicht sieht ihren Anfangsverdacht auf Marktmissbrauch inzwischen bestätigt. In einem Zwischenbericht wird unter anderem die Provisionsregelung beanstandet. Darin gesteht die Bahn ihren Wettbewerbern, die Fahrkarten des Konzerns verkaufen, eine deutlich geringere Umsatzbeteiligung zu als sie umgekehrt von der Konkurrenz verlangt. Die derzeit „praktizierte Differenzierung der Provisionssätze“ sei als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht zu werten, zitiert die „FAZ“ aus der vorläufigen Einschätzung.

Der Druck des Kartellamts zeige Wirkung: Aufgehoben hat die Bahn inzwischen das Verbot, Tickets ihrer Wettbewerber in den von ihr im Bahnhof vermieteten Shops zu verkaufen. Auf Drängen des Kartellamtes habe sich die DB nun zu weiter gehenden Zusagen bereit erklärt, um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken auszuräumen. Ein Schuldeingeständnis werde damit allerdings nicht verbunden. Das Kartellamt prüfe noch, ob die Zugeständnisse ausreichen, um das Verfahren einzustellen. (mab)

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Artikel Redaktion Bus&Bahn
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