Fahrkartenvertrieb: Verfahren eingestellt

Nach Ermittlungen des Bundeskartellamts nimmt die Deutsche Bahn AG Änderungen beim Fahrkartenvertrieb vor.

Die Maßnahmen sollen die Vertriebsmöglichkeiten von Wettbewerbern der DB verbessern. Das Kartellamt hatte 2014 ein Verfahren gegen den Konzern wegen des Verdachts des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung beim Ticketvertrieb eingeleitet. Dieses wurde nun aufgrund der Verpflichtungszusagen eingestellt. Kartellamtspräsident Andreas Mundt: „Um Behinderungspraktiken der Deutschen Bahn gerade beim Vertrieb ihrer Wettbewerber zu beenden, hatten wir ein Verfahren eingeleitet. Die Deutsche Bahn hat uns jetzt umfangreiche Zusagen beim Ticketverkauf angeboten, die den Wettbewerbern den Verkauf von Fahrkarten sehr erleichtern.“ Hierzu zählt etwa, dass Provisionen, die zwischen DB und Wettbewerbern für den wechselseitigen Ticketverkauf gezahlt werden, vereinheitlicht und überwiegend gesenkt werden. (NaNa / mab)

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Artikel Redaktion Bus&Bahn
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