Gesellschaftsgründung für Westfalentarif

Damit sei eine wesentliche Voraussetzung für die Einführung des neuen einheitlichen Nahverkehrstarifs in Westfalen-Lippe zum 1. August 2017 auf den Weg gebracht worden. Den Gründungsbeschluss tragen alle am Westfalentarif beteiligten Organisationen mit, die zudem Gesellschafter der Westfalentarif GmbH werden sollen: der Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) sowie die Tariforganisationen, in denen die Verkehrsunternehmen vertreten sind: OWL Verkehr GmbH, Verkehrsgemeinschaft Münsterland/Ruhr-Lippe, Verkehrsgemeinschaft Westfalen-Süd sowie Verkehrs-Servicegesellschaft Paderborn/Höxter GmbH.

Dem Gründungsbeschluss folgt in den kommenden Monaten ein Beteiligungsverfahren mit den Städten und Kreisen sowie Verkehrsunternehmen. Dieses soll bis zum Herbst abgeschlossen sein, so dass eine Gründung der Gesellschaft zum Jahresende 2016 erfolgen kann. Die Gründung der Gesellschaft ist Voraussetzung für die Einführung des Westfalentarifs. Bereits seit 2012 laufen die vorbereitenden Arbeiten für „einen der flächengrößten Nahverkehrstarife in Deutschland“. Er wird die regionalen Tarife Münsterland-Tarif, Ruhr-Lippe-Tarif, Sechser, Hochstift und Westfalen Süd ablösen und den NRW-Tarif innerhalb Westfalens ersetzen. Innerhalb von Westfalen-Lippe existiert dann nur noch ein Tarif. (NaNa / mab)

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Artikel Redaktion Bus&Bahn
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