NWL reagiert auf Kammerbeschluss

Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2016 wurde die Angebotskonzeption auf der Hellwegstrecke zwischen Hamm, Paderborn und Kassel Wilhelmshöhe erneuert. Der Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) reagiert nun auf einen Beschluss der Vergabekammer Westfalen zu seinem Versuch, dort Taktlücken durch Fernzüge zu schließen.

Der Rhein Hellweg Express (RE 11) bedient vom Grundsatz zweistündlich den Korridor Kassel Wilhelmshöhe–Paderborn–Lippstadt–Soest–Hamm und verkehrt ab dort stündlich über Dortmund nach Düsseldorf. Viermal am Tag verkehren in dieser Relation allerdings keine Züge des Nahverkehrs, sondern in fast identischer Zeitlage und mit gleichen Anschlüssen in den Knotenbahnhöfen IC-Züge der DB Fernverkehr (IC Linie 51), die aus Sachsen beziehungsweise Thüringen kommend bis nach Düsseldorf fahren. Nahverkehrstickets dürfen in diesen IC Zügen nicht genutzt werden.

Um den Fahrgästen in diesen Relationen eine durchgängige Nutzung mit Nahverkehrsfahrausweisen zu ermöglichen, hatte der NWL gemeinsam mit dem Verkehrsverbund Nordhessen (NVV) europaweit angekündigt, dass man die schrittweise Öffung dieser IC Züge zur Nutzung mit Nahverkehrstarifen ab 2018 mit der DB vereinbaren wolle. Da NWL und NVV „nach intensiver Prüfung nicht davon ausgegangen sind“, dass neben der DB Fernverkehr andere Anbieter willens und in der Lage sind, die Leistungen anzubieten, sollte über den Auftrag mit DB Fernverkehr im Wege eine Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb verhandelt werden.

Gegen die Möglichkeit der Nutzung des IC-Angebotes für die Nahverkehrsnutzer hatte Abellio ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer Westfalen eingeleitet und die Rechtmäßigkeit der angekündigten Vergabe angezweifelt. Mit ihrem Beschluss vom 25. Januar 2017 untersagt die Vergabekammer dem NWL und NVV zwar die tariflche Anerkennung von Nahverkehrsfahrausweisen in IC-Zügen im Rahmen einer Direktvergabe mit der DB Fernverkehr zu vereinbaren, bestätigt aber die rechtliche Zulässigkeit, Leistungen des Fernverkehrs für Nahverkehrskunden zu öffen und fordert NWL und
NVV auf, die Leistungen im Rahmen eines europaweiten Vergabeverfahrens auszuschreiben.

Der NWL wird nun ein entsprechendes europäisches Vergabeverfahren vorbereiten. Sollten in dessen Rahmen auch andere Unternehmen diese tariflche Lücke mit wirtschaftlichen Angeboten schließen können, werde dies begrüßt. (mab/NaNa)

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Artikel Redaktion Bus&Bahn
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