Rechnungshof kritisiert Vergabepraxis

Ein solches Vorgehen führe häufig zu höheren Kosten, schon weil sich der Anbieter insoweit keinem Wettbewerb mehr stellen müsse. Ursachen wären laut ORH Planänderungen, zusätzliche Maßnahmen und Terminvorgaben gewesen. So hätten eine Eisenbahnüberführung saniert und verbreitert werden müssen, statt sie abzureißen, wie es geplant gewesen wäre. Übersehen worden sei außerdem, dass eine Hochspannungsleitung verlegt werden musste.

Nach Auffassung des Rechungshofs wären derartige Probleme und die damit verbundenen zusätzlichen Kosten vermeidbar, wenn die DB die Aufträge ordnungsgemäß auf der Grundlage einer Ausführungsplanung vergeben hätte. Tatsächlich habe die DB hierfür nur die Entwurfsplanung verwendet. Als Zuwendungsgeber sollte der Freistaat Bayern aus Sicht des ORH sicherstellen, dass die Planungen hinreichend konkret sind und die Bauvorhaben wirtschaftlich umgesetzt werden. Er müsse auch stärker darauf achten, dass die DB ihre vertraglichen Verpflichtungen erfülle. Vermeiden sollte er schließlich, zu knapp bemessene Termine zu setzen und damit selbst zu Kostensteigerungen beizutragen. (FM)

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Artikel Redaktion Bus&Bahn
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