Tarifeinheitsgesetz: Klagen unzulässig?

In einem internen Schreiben an die Mitglieder des Ausschusses für Arbeitsrecht zeigt sich der BDA zuversichtlich, dass es gar nicht erst zu einer Verhandlung vor dem Karlsruher Bundesverfassungsgericht kommt, dem bereits Verfassungsbeschwerden einer Reihe von Spartengewerkschaften vorliegen. Neben Marburger Bund und Cockpit zählt nun auch die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) zu den Klägern (NaNa 29/2015).
„Wir halten diese Anträge bereits für unzulässig“, zitiert die „Süddeutsche Zeitung“ aus dem Schreiben der BDA-Juristen. Aus ihrer Sicht könne zwar im Einzelfall Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen eine gesetzliche Regelung eingelegt werden. „Das setzt allerdings voraus, dass dem Beschwerdeführer nicht zugemutet werden kann, fachgerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen.“ Im Falle des Tarifeinheitsgesetzes könne davon jedoch nicht die Rede sein. Den betroffenen Einzelgewerkschaften sei es in allen denkbaren Sachverhalten möglich, fachgerichtlichen Rechtsschutz zu erlangen. Offenkundig „versuchen die Beschwerdeführer, die Verfassungsbeschwerde an Stelle des ordentlichen Rechtsweges zu instrumentalisieren“, schreiben die Juristen des BDA. (mab)

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Artikel Redaktion Bus&Bahn
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