VDV: Ja mit Einschränkung

Der Verband sieht in autonomen Bussen eine große Chance für den Ausbau des ÖPNV-Angebots; Foto: Bodo Schulz

Anlässlich der Anhörung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) als Branchenverband im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestags am 4. Mai begrüßt der VDV-Präsident den Gesetzentwurf zum Autonomen Fahren.

Ingo Wortmann: „Selbstfahrende, flexible Linien- und Pendelbusse sind eine große Chance für den Ausbau des klimafreundlichen ÖPNV- Angebotes gerade da, wo es heute noch stärker sein könnte: in Stadtrandlagen oder im ländlichen Raum.“ Allerdings gebe es auch noch Anpassungsbedarf. Die derzeit diskutierten Anforderungen für die Qualifikation der „Technischen Aufsicht“ seien nicht sachgerecht. „Wir arbeiten heute schon in unseren Leitstellen mit sehr gut ausgebildetem Fachpersonal – ein Ingenieursstudium ist dafür eine übertriebene Maßgabe.“

Der Branchenverband schlägt den forcierten Auf- und Ausbau von ÖPNV-Anwendungsfeldern vor, um das autonome Fahren schnellstmöglich in den Regelbetrieb zu überführen. „Es muss uns gelingen diese Technologie rasch flächendeckend in unser Angebot aufzunehmen, sonst wird der autonome Pkw mit all seinem Flächenbedarf dominieren. Diese ÖPNV-Innovationen werden ohne Frage einen finanziellen Mehrbedarf nach sich ziehen – dem ein sehr hoher wirtschaftlicher, städtebaulicher und klimapolitischer Nutzen gegenübersteht“, betont Wortmann. Bei der finanziellen Unterstützung von weiteren Projekten zum autonomen Fahren im ÖPNV sei neben den Ländern auch der Bund gefordert. Der VDV drängt bei den Beratungen auf Tempo. Wortmann: „Wir brauchen das Gesetz und die Durchführungsverordnung in dieser Legislatur, um Rechts- und Planungssicherheit für die zahlreichen Projekte der Verkehrsunternehmen in Deutschland zu erlangen.“

Die mit der Automatisierung verbundene Kostenentlastung könne neue Geschäftsmodelle attraktiver machen und den neuen Linienbedarfsverkehren zu einem echten Durchbruch verhelfen. Laut des VDV-Präsidenten sei für die Mobilitätswende eine intelligente Verknüpfung von PBefG und StVG- Novelle nötig. Für den Regelbetrieb im ÖPNV-Einsatz sei es sinnvoll, auch die Anforderungen an den dann autonomen Betrieb im ÖPNV – zum Beispiel der BOKraft – anzupassen und die geplante Durchführungsverordnung (AFGBV) zügig umzusetzen. Zudem seien die Zuständigkeiten zu spezifizieren. Die technische Entwicklungsverantwortung müsse beim Hersteller liegen – die betriebliche bei den Verkehrsunternehmen. (mab)

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Artikel Redaktion Bus&Bahn
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