VDV setzt sich für EEG-Entlastungen ein

Der im Bundeskabinett beschlossene Entwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bleibt hinter dem Koalitionsvertrag der Regierungsparteien zurück. Zu dieser Einschätzung kommt der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV).

VDV-Präsident Ingo Wortmann betont: „Statt dem dort festgeschriebenen Ziel der EEG-Freistellung von E-Bussen analog zu den Schienenbahnen zu folgen, lässt der Gesetzesentwurf das Thema derzeit unberücksichtigt. Angesichts des Kraftakts beim Aufbau von E-Bus-Flotten und der drängenden Probleme beim Klimaschutz ist das unverständlich. Hier sind Nachbesserungen im weiteren parlamentarischen Verfahren notwendig“. Neben den E-Bussen werde auch die Schiene weiterhin nennenswert durch das EEG belastet. Einerseits solle das künftige EEG mehr stromkostenintensive Unternehmen in breiterem Umfang fördern als bisher. Andererseits fehle für die Schienenbahnen, die stromkostenintensiv und zusätzlich emissionsfrei sind, im Entwurf eine vergleichbare Regelung vollständig. „Der Schwellenwert für Schienenbahnen liegt mit zwei Gigawattstunden doppelt so hoch wie für andere stromkostenintensive Unternehmen und ist für kleinere Bahnen unerreichbar. Wer die für das Erreichen der Klimaschutzziele notwendige Verkehrswende will, muss die Bahnen im Land entlasten“, fordert Wortmann.

Die nationale Wasserstoffstrategie bietet den Verkehrsunternehmen laut des Verbands Chancen zum Ausbau von wasserstoffbetriebenen Brennstoffzellen- Zügen und Bussen. Um diese Technologie für Verkehrsunternehmen in größerem Umfang nutzbar zu machen, sei die dezentrale Erzeugung von Wasserstoff mittels Elektrolyse in kleinen Anlagen wichtig: Dort kann der erzeugte Wasserstoff in unmittelbarer Nähe zu den Schienenwegen angeboten und damit lassen sich lange Transportwege vermeiden. Wortmann: „Energie- und Verkehrswende müssen stets zusammengedacht werden, sonst erreicht Deutschland die Klimaschutzziele nicht. Da die Wasserstoffherstellung ein energieintensiver Prozess ist, bei dem die EEG-Umlage als höchste einzelne Strompreiskomponente stark ins Gewicht fällt, sollte die ‚Besondere Ausgleichsregelung‘ für den Herstellungsprozess von grünem Wasserstoff Anwendung finden.“ Gegenwärtig werde deren Anwendung durch hohe Schwellenwerte behindert, was insbesondere den Ausbau kleinerer Anlagen erschwere. (mab)

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Artikel Redaktion Bus&Bahn
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