NVR fördert bis 2026 43 ÖPNV-Maßnahmen

Im Rahmen seines kürzlich verabschiedeten Investitionsprogramms fördert der NVR unter anderem die Ausstattung von Mobilstationen; Foto: NVR GmbH/Smilla Dankert

Einstimmig hat die Verbandsversammlung des Zweckverbands Nahverkehr Rheinland (NVR) das ÖPNV-/ SPNV-Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2026 verabschiedet.

Verbandweit werden 43 neue Investitionsvorhaben mit aufzuwendenden Fördermitteln in Höhe von zusätzlich 75,1 Mio Euro in den Maßnahmenkatalog des NVR aufgenommen. Nun sind die Kommunen und Verkehrsunternehmen aufgefordert, prüffähige Finanzierungsanträge zu fertigen und Baurecht herzustellen.

Auf Fördermaßnahmen im Stadtgebiet Köln entfallen knapp 28,7 Mio Euro. Unter anderem soll das Geld in die brandschutztechnische Nachrüstung und den Neubau zweier östlicher Bahnsteigzugänge an der Haltestelle Hans-Böckler-Platz/Bahnhof West fließen (14 Mio Euro). Zudem sind 7 Mio Euro für die Installation von Zug-Info- Monitoren (ZIM) an Bahnhöfen durch die DB Station & Service AG vorgesehen. Die Häfen- und Güterverkehr Köln AG (HGK) soll gut 4 Mio Euro für den Bau des neuen Haltepunkts „Hürth-Kendenich“ und eines Bahnübergangs für einen Fuß-/Radweg an der Stadtbahnlinie 18 erhalten.

Maßnahmen im Rhein-Erft-Kreis werden mit knapp 3 Mio Euro gefördert. Im Rhein-Sieg-Kreis stehen fünf neue Projekte an, die mit insgesamt fast 7 Mio Euro im Maßnahmenkatalog aufgelistet sind. Neben der Aufstellung von Anzeigern für die dynamische Fahrgastinformation an 447 Haltestellen im Kreis durch die Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) wird vor allem der barrierefreie Ausbau von Bushaltestellen gefördert.

Weitere Fördermittel für Investitionsvorhaben rund um Bus, Bahn und Schiene sind für die Stadt Bonn (7,5 Mio Euro), Aachen beziehungsweise die Städteregion Aachen (insgesamt 4,4 Mio Euro), den Kreis Euskirchen (7,7 Mio Euro), den Kreis Düren (10,5 Mio Euro), den Kreis Heinsberg (3 Mio Euro) den Oberbergischen Kreis (2,6 Mio Euro) sowie den Rheinisch-Bergischen Kreis (860.000 Euro) vorgesehen.

„Wir freuen uns, dass die Kommunen unserem Aufruf gefolgt sind und viele Maßnahmen angemeldet haben. Die Umsetzung der Maßnahmen ist ein wichtiger Schritt hin zur angestrebten Mobilitätswende“, betont NVR-Geschäftsführer Norbert Reinkober. Maßgeblich für die Aufnahme in den Maßnahmenkatalog waren neben dem Bewertungsergebnis innerhalb der jeweiligen Förderkategorie das Jahr des Baubeginns sowie die regionale Verteilung der Mittel. Der NVR übernimmt in der Regel 90 Prozent der förderfähigen Kosten einer Maßnahme. Die übrigen zehn Prozent werden vom Antragsteller (Kommune oder Verkehrsunternehmen) finanziert. (mab)

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Artikel Redaktion Bus&Bahn
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