Politik & Recht
Der Bundesgerichtshof hat die vom Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) praktizierte Methodik der Verkehrserhebung bestätigt. Sie bildet seit 2009 die Grundlage der Jahresrechnung und Einnahmeaufteilung, aus der sich für die privaten Anbieter im VRS erhebliche Abweichungen nach unten ergaben.
30.01.2020