Politik & Recht
Der VGH Baden-Württemberg hat in einem Berufungsverfahren zugunsten eines Busunternehmens entschieden, das sich auf die Genehmigungsfiktion des § 15 PBefG beruft. Die lange Genehmigungslaufzeit gilt in diesem Fall, auch wenn ein in Aufstellung befindlicher Nahverkehrsplan einen früheren Harmonisierungszeitpunkt vorsieht. Der unternehmensfreundlichen „Genehmigungsfiktion“ nach dem PBefG heutiger Fassung steht der Stichtag 3. Dezember 2019 aus der EU-Verordnung 1370/07 nicht entgegen, meint das Obergericht.
26.01.2017